 Frank Bsirske,
Verdi-Vorsitzender
"Zur Unterstützung der Kampagne Aktion-Einszueins.de - Gleiches Recht für
Lebenspartnerschaften:
Die geplante Einführung der Kindesadoption für gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss
kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen
Bundestages.
Ich freue mich persönlich über diese Entwicklung, denn es kann nicht sein,
dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit einer Ehe zwar
hinsichtlich der Pflichten, nicht aber hinsichtlich der Rechte
gleichgestellt sind.
So werden Lebenspartnerschaften bei Hatz IV stärker unter Pflicht genommen:
Wer zusammenlebt und aus einem Topf wirtschaftet, wird im Job-Center als
Einheit behandelt. Und das heißt: Übersteigen die gemeinsamen Einnahmen die
Ausgaben, wird der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt. Aber es gibt
noch immer unterschiedliche Behandlungen für gleichgeschlechtliche Paare
beim Unterhaltsrecht, beim Versorgungsausgleich und der Hinterbliebenenrente
sowie bei der Adoption von Kindern.
Ein offenes, tolerantes und diskriminierungsfreies Europa ist nur ohne
Diskriminierungen möglich." |