Frank Bsirske,
Verdi-Vorsitzender

"Zur Unterstützung der Kampagne Aktion-Einszueins.de - Gleiches Recht für Lebenspartnerschaften:
Die geplante Einführung der Kindesadoption für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
Ich freue mich persönlich über diese Entwicklung, denn es kann nicht sein, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit einer Ehe zwar hinsichtlich der Pflichten, nicht aber hinsichtlich der Rechte gleichgestellt sind.
So werden Lebenspartnerschaften bei Hatz IV stärker unter Pflicht genommen: Wer zusammenlebt und aus einem Topf wirtschaftet, wird im Job-Center als Einheit behandelt. Und das heißt: Übersteigen die gemeinsamen Einnahmen die Ausgaben, wird der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt. Aber es gibt noch immer unterschiedliche Behandlungen für gleichgeschlechtliche Paare beim Unterhaltsrecht, beim Versorgungsausgleich und der Hinterbliebenenrente sowie bei der Adoption von Kindern.
Ein offenes, tolerantes und diskriminierungsfreies Europa ist nur ohne Diskriminierungen möglich."