Eckhardt Barthel, MdB (SPD):
"Ich unterstütze die "Aktion 1 zu 1", denn niemand sollte aufgrund seiner sexuellen Orientierung Nachteile erfahren. Gleichgeschlechtliche Paare unterscheiden sich in ihren Erwartungen an die Partnerschaft nicht wesentlich von denen verschiedengeschlechtlicher Paare. Bereits 1994 forderte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten der EU auf, die ungleiche Behandlung von Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung in ihren jeweiligen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu vermeiden. Was in anderen europäischen Ländern funktioniert, sollte auch in Deutschland möglich sein. Zwar privilegiert Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe durch einen nur ihr zukommenden verfassungsrechtlichen Schutz. Ein Gebot, andere Lebensformen zu benachteiligen, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Deshalb bin ich gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare und für ihre rechtliche Gleichstellung mit der Ehe."