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Eckhardt Barthel, MdB (SPD):
"Ich unterstütze die "Aktion 1 zu 1", denn niemand sollte aufgrund
seiner sexuellen Orientierung Nachteile erfahren. Gleichgeschlechtliche
Paare unterscheiden sich in ihren Erwartungen an die Partnerschaft nicht
wesentlich von denen verschiedengeschlechtlicher Paare. Bereits 1994
forderte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten der EU auf, die
ungleiche Behandlung von Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung in
ihren jeweiligen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu vermeiden. Was in
anderen europäischen Ländern funktioniert, sollte auch in Deutschland
möglich sein. Zwar privilegiert Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe durch einen nur ihr
zukommenden verfassungsrechtlichen Schutz. Ein Gebot, andere Lebensformen zu
benachteiligen, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Deshalb bin ich
gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare und für ihre
rechtliche Gleichstellung mit der Ehe." |