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Diskriminierungsbeispiele:
Wolfgang Ulrich und Andreas Borchard

 
Wolfgang Ulrich und Andreas Borchard

Wir haben Probleme bei der Umsetzung unserer gemeinsamen Einkommensteuererklärung gehabt. Über unsere Steuerberaterin wurde Einspruch erhoben. Wir haben ihr die von euch zirkulierten Hinweise zur Verfügung gestellt. Dem Einspruch wurde sehr schnell statt gegeben. Die Frage ist nun, ob es eine Chance gibt, hier die Chancengleichheit anzubahnen.

Unser Verlust belief sich für 2002 auf ca. 5.000 Euro, da mein Partner während seines Studiums außer Bafög über kein Einkommen verfügte und ich ein sehr gutes Einkommen habe. Die Erstattung, sich produzierend aus negativen Schiffsbeteiligungen u. ä., hätte beim Splitting ca. 13.000 Euro betragen, so aber nur ca. 8.000 Euro.

Andererseits war und bin ich gegenüber meinem Partner voll zum Unterhalt verpflichtet. Um ihn nach dem Studium nicht weiter in der Arbeitslosigkeit zu belassen, wurde er bei mir zum 01.10.03 eingestellt. Im Februar 2004 wäre er ein Jahr arbeitslos gewesen, und ich wäre zu Unterhaltszahlungen herangezogen worden. Das lässt sich in unserem Fall vermeiden, doch wer verfügt sonst über solche Möglichkeiten?

Es ist schwer, in diesem Land Gleichstellung und Gerechtigkeit zu finden.

 

Zur Erläuterung:

  • Beim Arbeitslosengeld II, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Sozialhilfe werden Lebenspartner wie Ehegatten behandelt, das heißt, bei  der Prüfung ihrer Hilfebedürftigkeit werden das Einkommen und das Vermögen des Partners mit berücksichtigt.
     
  • Andererseits werden Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen, auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit höheren Beträgen unterstützen.

 


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