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Ich bin seit 1985 in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland tätig.
Auf meinen eigenen Wunsch wurde ich vom Standort Köln "abgeordnet mit dem
Ziel der Versetzung" zur WBV Süd in Stuttgart. Am 02.12.2002 wurde die
Zuversetzung zur WBV Süd von der Standortverwaltung Köln beantragt. Somit
war meine Versetzung spätestens zum 01.01.2003 rechtskräftig.
Am 07.01.2003 haben meine Frau und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft
geschlossen, die die Bundeswehr zum Anlass nahm, mich zu diskriminieren. Mir
wurde eine Woche nach Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, und
zwar am 16.01.2003 mitgeteilt, dass "solche Leute wie ich in der WBV Süd
unerwünscht sind." Originalton des Personalsachbearbeiters hierzu: "Sie
haben nur deswegen ein Versetzungsgesuch nach Stuttgart gestellt, um hier
ihren Lebenswandel zu legalisieren."
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Cornelia Thomas und
Cornelia Schmid-Thomas |
Man ließ mich wissen, dass man mich auch durchaus entlassen könne, man aber
großzügig sei und mich nur wieder zum Standort Köln zurückversetzen würde.
Ich hätte Glück, man habe sich schon erkundigt, ob mein alter Dienstposten
noch frei wäre und somit könnte ich dort meinen Dienst wieder aufnehmen.
Man gab mir 1 1/2 Wochen Zeit, meine persönlichen Dinge zu regeln und zu
ordnen. Dies beinhaltete auch den gesamten Rückumzug nach Köln. Im August
2002 erst hatte mich ebendieser Personalsachbearbeiter geradezu gedrängt,
noch vor Aufnahme des Dienstes in Stuttgart von Köln nach Stuttgart
umzuziehen, da z. B. insbesondere über die Weihnachtsfeiertage kein längerer
Urlaub genehmigt werden könne. Eine Erstattung der Umzugskosten in Form von
UKV ist im übrigen bis heute nicht erfolgt.
Fakt ist, dass mein Dienstposten in Köln gestrichen wurde, nachdem ich am
01.09.2002 zur WBV Süd "abgeordnet wurde mit dem Ziel der Versetzung".
Nachdem sich die WBV Süd innerhalb der Einarbeitungszeit von drei Monaten
nicht auf meiner alten Dienststelle gemeldet und zum 02.12.2002 einen Antrag
auf Zuversetzung in die WBV Süd gestellt hatte, ging meine Dienststelle
davon aus, dass ich nicht zurückkommen würde. Außerdem war mein Dienstposten
im Überhang, sodass ich ab dem 01.09.2002 schon keinen Dienstposten mehr in
Köln hatte.
Ich hänge jetzt also seit mehr als 1 Jahr in der Luft. Die WBV Süd möchte
mich nicht in ihrem Geschäftsbereich weiterbeschäftigen, und zwar aufgrund
der Schließung meiner Lebenspartnerschaft, was aber offiziell damit
begründet wird, dass ich den Ansprüchen und Erwartungen der WBV Süd nicht
genüge. Merkwürdigerweise hat die WBV Süd sehr zu ihrem Bedauern feststellen
müssen, dass ich seit mehr als 17 Jahren diesen Ansprüchen und Erwartungen
meiner Vorgesetzten und im Kollegenkreis durchaus gerecht wurde, aber eben
nur in Köln. Dies entbehrt jeder Grundlage und Logik.
Die Dienststelle in Köln, die geschäftsbereichsmäßig der WBV Süd unterstellt
ist, da diese eine übergeordnete Dienststelle ist, verhält sich
dementsprechend genauso. Diese behauptet jetzt, ich wäre die ganze Zeit über
nur "abgeordnet" gewesen und hätte somit kein Recht gehabt, nach Stuttgart
umzuziehen. Außerdem sei mein Dienstposten nicht gestrichen worden, und ich
könne zu jeder Zeit meinen Dienst in Köln wieder antreten, was nicht den
Tatsachen entspricht. Außerdem wird nach wie vor behauptet, ich hätte ein
Rückbeorderungsschreiben erhalten, indem man mich auffordert, zur
Standortverwaltung Wahn zurückzukehren, um sich erneut in einem
Personalgespräch mit mir über meine weitere Verwendung zu unterhalten. Auch
dies entspricht nicht der Wahrheit. Man hat mir zu keinem Zeitpunkt ein
diesbezügliches Schreiben zugesandt, selbst meine alte Dienststelle im
Standort Köln hat keine Kenntnis davon, dass ich wieder auf den nicht
vorhandenen Dienstposten in ihrem Geschäftsbereich zurückkehren soll.
Das Gegenteil war eher der Fall. Auf meinen Anruf bei meiner alten
Dienststelle hin hat sich mein damaliger Personalrat auf der
Standortverwaltung Wahn bezüglich meiner Person kundig gemacht. Als er nur
im Ansatz meinen Namen nannte, wurden sämtliche Türen verschlossen, und
somit war es ihm unmöglich, näheres diesbezüglich zu erfahren. Auch mein
damaliger Chef fiel aus allen Wolken, denn die Standortverwaltung Wahn hatte
ihn zu keinem Zeitpunkt über die Vorkommnisse bezüglich meiner Person
unterrichtet und war deswegen auch dementsprechend überrascht.
Meine Klage, die ich vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart eingereicht habe,
wurde wegen Nichtzuständigkeit an das Arbeitsgericht in Köln verwiesen.
Obwohl der Richter die Diskriminierung bezüglich meiner Person durchaus
erkennen konnte, wollte er sich offensichtlich mit diesem Fall nicht genauer
befassen und stützte sich ausschließlich auf die schriftlichen Fakten, die
ihm die WBV Süd zukommen ließ.
Dem Ersuchen der WBV Süd in der Gerichtsverhandlung, die Klage gänzlich
abzuweisen, kam der Richter allerdings nicht nach. Seinerseits wurde der
klageführenden Partei jedoch lediglich angeraten, Antrag auf Verweis an das
Arbeitsgericht Köln zu stellen. Dieser Antrag wurde auch sogleich in der
Hauptverhandlung im September gestellt. Leider ist die Gerichtsakte bis vor
einer Woche noch immer nicht beim Arbeitsgericht Köln angekommen, so dass
noch immer kein neuer Termin anberaumt wurde. Die Frage, ob die
Angelegenheit absichtlich verschleppt wurde oder ob schlichtweg Schlamperei
seitens des Gerichts die Ursache für diese Verzögerung ist, ist müßig
nachzuvollziehen und soll hier nicht näher erläutert werden.
Der Prozess geht jetzt also ans Arbeitsgericht Köln und ich warte hier auf
eine Ladung von dort. Dies ist der Stand der Dinge, seit dem 16.01.2003.
Zum Thema Hilfe von Abgeordneten ist zu sagen, dass ich mich bereits vor
Monaten hilfesuchend an verschiedene Personen bzw. Behörden gewandt habe.
Von acht Schreiben diesbezüglich wurden nur zwei überhaupt beantwortet,
beide konnten nicht im geringsten weiterhelfen.
Von der Gewerkschaft ver.di, deren Mitglied ich zu Beginn des Prozesses noch
war, wurde ich vollkommen im Stich gelassen. Als die Diskriminierung meiner
Person aufgrund der Schließung meiner Lebenspartnerschaft offensichtlich
wurde, waren die Grenzen der Vertretbarkeit durch die Gewerkschaft offenbar
zu Ende. Offenbar fühlte man sich von der Problematik überfordert und
schreckte vor der Brisanz des Falles zurück.
Es ist sicherlich verständlich, dass diese ganze Angelegenheit meinerseits
auch zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat. Auch für
meine Frau und unsere beiden Kinder ist dieser Zustand in jeder Hinsicht
ungeheuer belastend. Ein Ende ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Sicht.
Ein Ende der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen
Orientierung in diesem Lande ist noch nicht in Sicht. Es bedarf weiterhin
großer Anstrengungen sowohl in der punktgenauen Formulierung von Gesetzen
als auch in der Umsetzung im täglichen Leben, aber vor allem in den Köpfen
der Menschen, damit Fälle wie der unsere bald der Vergangenheit angehören.
Aber wie heißt es doch so schön: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht
kämpft, hat schon verloren."
Zur Erläuterung:
- In der Zentralen
Dienstvorschrift 14/3 B 173 der Bundeswehr: "Sexuelles Verhalten von und
zwischen Soldaten" heißt es u.a.: Die Intimsphäre als Teil des
Persönlichkeitsrechts des Soldaten ist einer Einflussnahme des Dienstherrn
grundsätzlich entzogen. Daher ist der Umgang eines Soldaten mit seiner
Sexualität dienstrechtlich nur von Bedeutung, wenn er die dienstliche
Zusammenarbeit erschwert, den kameradschaftlichen Zusammenhalt
beeinträchtigt und damit zu nachhaltigen Störungen der dienstlichen
Ordnung führt. Die sexuelle Orientierung als solche, ob hetero- oder
homosexuell, ist unbeachtlich.
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