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Diskriminierungsbeispiele:
Cornelia Thomas und Cornelia Schmid-Thomas

Ich bin seit 1985 in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland tätig. Auf meinen eigenen Wunsch wurde ich vom Standort Köln "abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung" zur WBV Süd in Stuttgart. Am 02.12.2002 wurde die Zuversetzung zur WBV Süd von der Standortverwaltung Köln beantragt. Somit war meine Versetzung spätestens zum 01.01.2003 rechtskräftig.

Am 07.01.2003 haben meine Frau und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen, die die Bundeswehr zum Anlass nahm, mich zu diskriminieren. Mir wurde eine Woche nach Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, und zwar am 16.01.2003 mitgeteilt, dass "solche Leute wie ich in der WBV Süd unerwünscht sind." Originalton des Personalsachbearbeiters hierzu: "Sie haben nur deswegen ein Versetzungsgesuch nach Stuttgart gestellt, um hier ihren Lebenswandel zu legalisieren."

 
Cornelia Thomas und
Cornelia Schmid-Thomas

 

Man ließ mich wissen, dass man mich auch durchaus entlassen könne, man aber großzügig sei und mich nur wieder zum Standort Köln zurückversetzen würde. Ich hätte Glück, man habe sich schon erkundigt, ob mein alter Dienstposten noch frei wäre und somit könnte ich dort meinen Dienst wieder aufnehmen.

Man gab mir 1 1/2 Wochen Zeit, meine persönlichen Dinge zu regeln und zu ordnen. Dies beinhaltete auch den gesamten Rückumzug nach Köln. Im August 2002 erst hatte mich ebendieser Personalsachbearbeiter geradezu gedrängt, noch vor Aufnahme des Dienstes in Stuttgart von Köln nach Stuttgart umzuziehen, da z. B. insbesondere über die Weihnachtsfeiertage kein längerer Urlaub genehmigt werden könne. Eine Erstattung der Umzugskosten in Form von UKV ist im übrigen bis heute nicht erfolgt.

Fakt ist, dass mein Dienstposten in Köln gestrichen wurde, nachdem ich am 01.09.2002 zur WBV Süd "abgeordnet wurde mit dem Ziel der Versetzung". Nachdem sich die WBV Süd innerhalb der Einarbeitungszeit von drei Monaten nicht auf meiner alten Dienststelle gemeldet und zum 02.12.2002 einen Antrag auf Zuversetzung in die WBV Süd gestellt hatte, ging meine Dienststelle davon aus, dass ich nicht zurückkommen würde. Außerdem war mein Dienstposten im Überhang, sodass ich ab dem 01.09.2002 schon keinen Dienstposten mehr in Köln hatte.

Ich hänge jetzt also seit mehr als 1 Jahr in der Luft. Die WBV Süd möchte mich nicht in ihrem Geschäftsbereich weiterbeschäftigen, und zwar aufgrund der Schließung meiner Lebenspartnerschaft, was aber offiziell damit begründet wird, dass ich den Ansprüchen und Erwartungen der WBV Süd nicht genüge. Merkwürdigerweise hat die WBV Süd sehr zu ihrem Bedauern feststellen müssen, dass ich seit mehr als 17 Jahren diesen Ansprüchen und Erwartungen meiner Vorgesetzten und im Kollegenkreis durchaus gerecht wurde, aber eben nur in Köln. Dies entbehrt jeder Grundlage und Logik.

Die Dienststelle in Köln, die geschäftsbereichsmäßig der WBV Süd unterstellt ist, da diese eine übergeordnete Dienststelle ist, verhält sich dementsprechend genauso. Diese behauptet jetzt, ich wäre die ganze Zeit über nur "abgeordnet" gewesen und hätte somit kein Recht gehabt, nach Stuttgart umzuziehen. Außerdem sei mein Dienstposten nicht gestrichen worden, und ich könne zu jeder Zeit meinen Dienst in Köln wieder antreten, was nicht den Tatsachen entspricht. Außerdem wird nach wie vor behauptet, ich hätte ein Rückbeorderungsschreiben erhalten, indem man mich auffordert, zur Standortverwaltung Wahn zurückzukehren, um sich erneut in einem Personalgespräch mit mir über meine weitere Verwendung zu unterhalten. Auch dies entspricht nicht der Wahrheit. Man hat mir zu keinem Zeitpunkt ein diesbezügliches Schreiben zugesandt, selbst meine alte Dienststelle im Standort Köln hat keine Kenntnis davon, dass ich wieder auf den nicht vorhandenen Dienstposten in ihrem Geschäftsbereich zurückkehren soll.

Das Gegenteil war eher der Fall. Auf meinen Anruf bei meiner alten Dienststelle hin hat sich mein damaliger Personalrat auf der Standortverwaltung Wahn bezüglich meiner Person kundig gemacht. Als er nur im Ansatz meinen Namen nannte, wurden sämtliche Türen verschlossen, und somit war es ihm unmöglich, näheres diesbezüglich zu erfahren. Auch mein damaliger Chef fiel aus allen Wolken, denn die Standortverwaltung Wahn hatte ihn zu keinem Zeitpunkt über die Vorkommnisse bezüglich meiner Person unterrichtet und war deswegen auch dementsprechend überrascht.

Meine Klage, die ich vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart eingereicht habe, wurde wegen Nichtzuständigkeit an das Arbeitsgericht in Köln verwiesen. Obwohl der Richter die Diskriminierung bezüglich meiner Person durchaus erkennen konnte, wollte er sich offensichtlich mit diesem Fall nicht genauer befassen und stützte sich ausschließlich auf die schriftlichen Fakten, die ihm die WBV Süd zukommen ließ.

Dem Ersuchen der WBV Süd in der Gerichtsverhandlung, die Klage gänzlich abzuweisen, kam der Richter allerdings nicht nach. Seinerseits wurde der klageführenden Partei jedoch lediglich angeraten, Antrag auf Verweis an das Arbeitsgericht Köln zu stellen. Dieser Antrag wurde auch sogleich in der Hauptverhandlung im September gestellt. Leider ist die Gerichtsakte bis vor einer Woche noch immer nicht beim Arbeitsgericht Köln angekommen, so dass noch immer kein neuer Termin anberaumt wurde. Die Frage, ob die Angelegenheit absichtlich verschleppt wurde oder ob schlichtweg Schlamperei seitens des Gerichts die Ursache für diese Verzögerung ist, ist müßig nachzuvollziehen und soll hier nicht näher erläutert werden.

Der Prozess geht jetzt also ans Arbeitsgericht Köln und ich warte hier auf eine Ladung von dort. Dies ist der Stand der Dinge, seit dem 16.01.2003.

Zum Thema Hilfe von Abgeordneten ist zu sagen, dass ich mich bereits vor Monaten hilfesuchend an verschiedene Personen bzw. Behörden gewandt habe. Von acht Schreiben diesbezüglich wurden nur zwei überhaupt beantwortet, beide konnten nicht im geringsten weiterhelfen.

Von der Gewerkschaft ver.di, deren Mitglied ich zu Beginn des Prozesses noch war, wurde ich vollkommen im Stich gelassen. Als die Diskriminierung meiner Person aufgrund der Schließung meiner Lebenspartnerschaft offensichtlich wurde, waren die Grenzen der Vertretbarkeit durch die Gewerkschaft offenbar zu Ende. Offenbar fühlte man sich von der Problematik überfordert und schreckte vor der Brisanz des Falles zurück.

Es ist sicherlich verständlich, dass diese ganze Angelegenheit meinerseits auch zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat. Auch für meine Frau und unsere beiden Kinder ist dieser Zustand in jeder Hinsicht ungeheuer belastend. Ein Ende ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Sicht.

Ein Ende der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in diesem Lande ist noch nicht in Sicht. Es bedarf weiterhin großer Anstrengungen sowohl in der punktgenauen Formulierung von Gesetzen als auch in der Umsetzung im täglichen Leben, aber vor allem in den Köpfen der Menschen, damit Fälle wie der unsere bald der Vergangenheit angehören. Aber wie heißt es doch so schön: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

 

Zur Erläuterung:
  • In der Zentralen Dienstvorschrift 14/3 B 173 der Bundeswehr: "Sexuelles Verhalten von und zwischen Soldaten" heißt es u.a.: Die Intimsphäre als Teil des Persönlichkeitsrechts des Soldaten ist einer Einflussnahme des Dienstherrn grundsätzlich entzogen. Daher ist der Umgang eines Soldaten mit seiner Sexualität dienstrechtlich nur von Bedeutung, wenn er die dienstliche Zusammenarbeit erschwert, den kameradschaftlichen Zusammenhalt beeinträchtigt und damit zu nachhaltigen Störungen der dienstlichen Ordnung führt. Die sexuelle Orientierung als solche, ob hetero- oder homosexuell, ist unbeachtlich. 

 


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ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
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