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Diskriminierungsbeispiele:
Thomas Späth und Clemens Wallner

Wir sind schon lange ein Paar. 2001 haben wir ein Mehrfamilienhaus erworben. Das war noch vor unserer Verpartnerung. Ich, Thomas, wollte damals bei der R+V Versicherung eine Kapitallebensversicherung abschließen, um Clemens abzusichern. Deshalb habe ich Clemens in dem Antrag als Bezugsberechtigten benannt. Clemens sollte so die Möglichkeit erhalten, den für das Haus aufgenommenen Kredit mit der Versicherungssumme zurückzuzahlen, falls ich vorzeitig sterben sollte.

Nach Einreichung des Antrags forderte die Versicherung ihren Außendienstmitarbeiter auf: "Bitte Hintergrund Todesfallbezugsrecht klären (Mann)". Dieser stellte unsere Beziehung als rein geschäftlich dar. Daraufhin kam der Vertrag zustande.

Da ich nicht als Schwuler diskriminiert werden wollte, gab ich keine Ruhe und erkundigte mich zunächst vergeblich, warum sich die Versicherung dafür interessiert habe, wen ich als Bezugsberechtigten einsetzen wolle. Dabei wies ich daraufhin, dass ich den Bezugsberechtigten jederzeit auswechseln könne. Auf eine erneute Anfrage ein Jahr später schrieb mir die R+V Versicherung am 16.08.2002:

"Wir sind als Privatversicherungsunternehmen im Interesse der Versichertengemeinschaft auf eine Risikoauslese angewiesen. Da weder Sie als Antragssteiler, noch wir als Versicherungsunternehmen einem Kontrahierungszwang zur Beantragung bzw. Annahme eines Versicherungsantrages unterliegen, hat jede Vertragspartei die Möglichkeit, den Vertragspartner frei zu wählen.

Aufgrund statistischer Erhebungen gibt es leider immer noch mehr homosexuelle Personen, die mit dem HI-Virus infiziert sind, als heterosexuelle. Das Todesfallrisiko ist damit ebenfalls bei homosexuellen Personen höher. Um unser Risiko für den Leistungsfall einschätzen zu können, verlangen wir von homosexuellen Personen weitere Gesundheitsangaben, wie bspw. einen aktuellen HIV-Test. Wir verlangen jedoch selbstverständlich auch einen solchen Test von heterosexuellen Personen, wenn hierfür Anhaltspunkte bestehen oder die Versicherungssumme dies gebietet.

Das Einsetzen einer gleichgeschlechtlichen Person als Todesfall-Bezugsberechtigten kann ein Hinweis darauf sein, dass es sich bei dieser Person um den Lebenspartner des Versicherungsnehmers handeln könnte. Dies umso mehr, wenn der Versicherungsnehmer und die eingesetzte Person in etwa gleichaltrig sind. Um unser oben geschildertes Versicherungsrisiko besser einschätzen zu können, bitten wir den Versicherungsnehmer, uns in einem solchen Fall den Hintergrund für das Einsetzen der gleichgeschlechtlichen Person zu nennen. Wird uns mitgeteilt, dass es sich hierbei um den Lebenspartner handelt, würden wir aus genannten Gründen weitere Gesundheitsangaben anfordern. Das Ergebnis dieser Angaben dient einzig und allein der Einschätzung des versicherungstechnischen Todesfallrisikos."

Auf meine Beschwerde hat mir die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 20.12.2002 wie folgt geantwortet:

"für Ihren Hinweis bezüglich der R+V Lebensversicherung danke ich Ihnen nochmals. Ich teile Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Versicherungsunternehmens. Ich werde den Sachverhalt weiter beobachten, prüfen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass ich aus Gründen der Amtverschwiegenheit nicht befugt bin, Sie über die gegen das Versicherungsunternehmen getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Diese Handlungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen betreffen ausschließlich das Aufsichtsverhältnis.

Haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihnen keine andere Mitteilung geben kann."

Ich habe den Lebensversicherungsvertrag daraufhin gekündigt.

 

Zur Erläuterung:

  • Ca. 90 % der privaten Lebens- und Krankenersicherungen diskriminieren schwule Männer bei Versicherungsabschlüssen. Entweder erfolgt eine verschärfte Risikoprüfung oder - und das ist die Regel - eine Ablehnung. Die Versicherungen fragen aber nicht offen, ob ein männlicher Kunde schwul ist, sondern arbeiten mit Vermutungen. Sie stufen Antragsteller als schwul ein, wenn sie in einer Lebenspartnerschaft leben oder wenn sie als Bezugsberechtigte eine Person gleichen Geschlechts benennen. Die Ablehnung wird gegenüber den Antragstellern nicht begründet. 

 


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SLP - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule & Lesbische Paare e.V.   BASJ - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen  BEFAH - Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen e.V.  Lesben und Schwule in der SPD   Bündnis 90 / Die Grünen - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik   LSU - Lesben und Schwule in der Union   JuLIs - Junge Liberale   HuK - Homosexuelle und Kirche   VelsPol - Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland   AHsAB - Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
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