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Christoph und Werner Krause |
Wir begrüßen Euren Aufruf, da auch wir sehr unzufrieden sind. Inzwischen
läuft eine Klage gegen das Finanzamt Köln auf Zusammenveranlagung
2001. Weitere Klagen stehen höchstwahrscheinlich an, und zwar ist Werner
Beamter und hat gerade seinen Arbeitgeber, den Bund, angeschrieben, um für
Christoph, seinen Mann, Beihilfeberechtigung zu erhalten, als zweites
um den Familienzuschlag für Ehepaare zu erhalten und drittens, um die
Hinterbliebenenversorgung für Christoph (Pension) zu erhalten. Hier
warten wir auf die Ablehnung des Arbeitgebers (der Bund).
Im weitesten Sinne handelt es sich eine Diskriminierung par excellence,
da die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU das alles ja ab Dezember 2003
verhindern sollte.
Zur Erläuterung:
- Lebenspartner werden bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde
behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen
verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre
Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen,
auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit
höheren Beträgen unterstützen.
- Beamte erhalten für ihre Lebenspartner keine Beihilfe (Ausnahme:
Beamte der Länder Berlin und Schleswig-Hosltein). Die öffentlichrechtlichen
Beamtenkrankenkassen lehnen deshalb eine Mitversicherung von Lebenspartnern
ab.).
- Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen
Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den
Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der
erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil
das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
- Während Lebenspartner von Angestellten und Arbeitern eine Hinterbliebenrente
erhalten, wenn der Partner stirbt, erhalten Lebenspartner von Beamten keine
Hinterbliebenpension, weil das Beamtenversorgungsgesetz noch nicht entsprechend
geändert worden ist.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
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