Home Diskriminierung Testimonials Unterstützen Gesetze
e-cards Newsletter Links Gästebuch
 

 

Diskriminierungsbeispiele:
Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow

Am 01.08.2001 um 8:20 Uhr wurde die Lebenspartnerschaft von Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow aus Hannover im Standesamt Hannover eingetragen - die erste eingetragene Lebenspartnerschaft in der Bundesrepublik. Nach über zwei Jahren können die beiden feststellen, dass sich im Alltag nicht allzu viel verändert hat:


Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow

 

"Wir sind - nicht zuletzt wegen des Medienechos um unsere Hochzeit – zwar als Paar bekannter geworden, aber rechtlich spürbar hat sich für uns nicht viel verändert. In den meisten Formularen, in denen der Familienstand angegeben werden muss, rätseln wir immer noch, was wir ankreuzen sollen, denn die "eingetragene Lebenspartnerschaft" ist in den seltensten Fällen vorgesehen. Die Finanzverwaltung hatte es für die Steuererklärungsvordrucke für 2001 mit aufgenommen, aber für das Jahr 2002 wieder ersatzlos gestrichen, da die Eintragung ja keine steuerlichen Auswirkungen hat. Für die Steuererklärung 2003 ist dieser Familienstand auch nicht vorgesehen.

Dass damit ca. 10.000 Steuerbürger vor den Kopf gestoßen werden, die jetzt bei Familienstand entweder "ledig" (rechtlich falsch) oder "verheiratet" (rechtlich auch falsch) ankreuzen müssen, scheint weder im Bundesministerium der Finanzen noch in den Landesfinanzbehörden zu interessieren. Man fragt sich, ob da eine Absicht hinter steckt, den Schwulen und Lesben zeigen zu wollen, was man von diesem neuen Familienstand hält.

Auch finanziell hat sich de facto für uns nichts verändert. Wir sind uns jetzt gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet - in den 13 Jahren, die wir vor der Verpartnerung schon zusammen gelebt haben, haben wir das freiwillig gemacht. Unsere Netto - Einkünfte liegen monatlich etwa 1.000 Euro auseinander. Wir versteuern beide nach Steuerklasse 1, denn steuerrechtlich sind wir ja nach wie vor "ledig". Das Geld geht aber auf ein Konto und wird für beide zusammen ausgegeben, so dass rein rechnerisch der eine den anderen mit monatlich 500 Euro unterstützt. Bei kinderlosen Ehepaaren wird eine solche "Unterstützung" bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt, bei eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht.

Bei der Entlohnung selbst geht es weiter. Wir sind beide im öffentlichen Dienst beschäftigt, der eine als Beamter, der andere als Angestellter mit Zeitvertrag. Wenn es nach Ablauf dieses Zeitvertrages keine Verlängerung gibt, sieht es schlecht aus. Zwar wird für einige Zeit Arbeitslosengeld gezahlt werden, aber Anspruch auf Arbeitslosengeld II wird nicht bestehen, da ja der eingetragene Lebenspartner zum Unterhalt verpflichtet ist und "genug für zwei" verdient. Diese Unterhaltsleistungen werden dann zwar vom Finanzamt berücksichtigt, aber auch das nur bis zu einem Höchstbetrag von 7188 € pro Jahr.

Auch bei der Berücksichtigung im Familienzuschlag bestehen nur dann Chancen, wenn der Partner überhaupt kein Einkommen mehr hat. Vorher nicht, zumindest nicht nach der aktuellen Rechtslage. Berücksichtigung als "Person, die in den Haushalt aufgenommen wurde und die einen Unterhaltsanspruch hat". Nicht als Ehepartner. Die 50jährige kinderlose Kollegin, die vier Wochen vor uns ihren 55jährigen Lebensgefährten geheiratet hat und die beide voll berufstätig sind und gut verdienen, erhält den "Familienzuschlag". Wir nicht. Unsere Beziehung ist ja damals rechtlich bewusst unterhalb der Ehe angesiedelt worden. Gleiche Pflichten, aber weniger Rechte.

Gut, wir hätten uns ja nicht eintragen lassen müssen. Wir wollten es aber, obwohl wir wussten, dass wir in unserer konkreten Situation für geraume Zeit rechtlich keine Vorteile, vielleicht aber finanziell ein paar Nachteile haben würden. Für uns ist es unerheblich, ob wir uns freiwillig gegenseitig Unterhalt leisten oder rechtlich dazu verpflichtet sind.

Wir sind nach wie vor dankbar, dass mit der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ein erster wichtiger Schritt in Richtung rechtliche Gleichstellung von (kinderlosen) Ehepaaren mit (kinderlosen) gleichgeschlechtlichen Paaren gegangen worden ist. Es ist aber frustrierend, zu erleben, dass der Staat die Gleichstellung nur in Bereichen vollzieht, in denen es ihn entweder nichts kostet oder er sogar finanziell entlastet wird. Ein Wille zur Angleichung in den anderen Bereichen aus gesetzgeberischer Sicht ist nicht zu erkennen. Das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz liegt auf Eis und wird da wohl auch liegen bleiben, bis irgendwann einmal vielleicht ein Bundesgericht feststellt, dass die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen gegen das Gleichheitsgebot des Artikels 3 unseres Grundgesetzes verstoßen. Das kann aber noch ein paar Jahre dauern. Bis dahin: Weiter Ungleichbehandlung.

Offenbar soll jetzt der Eindruck erweckt werden, als ob z. B. eine steuerliche Gleichstellung zum Zusammenbruch des Staatshaushaltes führen würde. Von welchen Zahlen reden wir denn hier überhaupt? Und: Darf ein verfassungsmäßiger Gleichstellungsanspruch daran scheitern, dass es für den gesamten Staat ein paar hunderttausend (vermutlich sogar nur ein paar zehntausend) Euro weniger Steuereinnahmen bedeutet?

Zum Abschluss: Gegenwärtig wird darüber diskutiert, ob Kinderlose höhere Rentenbeiträge zahlen bzw. weniger Rente erhalten sollen. Als wir vor ein paar Jahren gemeinsam ein Kind adoptieren wollten, war das rechtlich nicht möglich. Ist es immer noch nicht, aber es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, uns dafür finanziell zur Rechenschaft zu ziehen, dass wir gemeinsam kein Kind "bekommen" bzw. annehmen durften. Ja, es läuft sicherlich alles juristisch korrekt, aber diskriminierend bleibt es dennoch."

Zur Erläuterung:

  • Warum die Steuerverwaltung den Familienstand "Lebenspartnerschaft" 2001 in das Formular für die Einkommensteuererklärung aufgenommen hatte, dann aber ab 2002 wieder gestrichen hat, ist uns unbekannt.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, dass der Familienstand "ledig" etwas anderes ist als der Familienstand "Lebenspartnerschaft". Lebenspartner dürften deshalb in Personaldateien nicht als "ledig" gespeichert werden. Sei dies doch geschehen, könnten Lebenspartner verlangen, dass die über sie gespeicherten unrichtigen Daten berichtigt werden. Die Finanzverwaltung fühlt sich an dieses Urteil nicht gebunden.
     
  • Beim Arbeitslosengeld II, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Sozialhilfe werden Lebenspartner wie Ehegatten behandelt, das heißt, bei  der Prüfung ihrer Hilfebedürftigkeit werden das Einkommen und das Vermögen des Partners mit berücksichtigt.
     
  • Andererseits werden Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen, auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit höheren Beträgen unterstützen.
     
  • Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
     
  • Lebenspartner können ein Kind nur als Einzelpersonen adoptieren und die Personensorge nicht gemeinschaftlich ausüben.
    Seit dem 01.01.2005 können zwar Lebenspartner das Kind ihres Partners adoptieren. Diese "Stiefkindadoption" ist aber nur bei leiblichen Kindern des Partners möglich, nicht dagegen bei adoptierten Kindern.
     
  • Aufgrund des "Kinderberücksichtigungsgesetzes" müssen Menschen ohne Kinder für die Pflegeversicherung einen höheren Beitrag bezahlen. Das Gesetz beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte festgestellt, dass Eltern durch die Betreuung und Erziehung von Kindern "Vorleistungen" erbringen und dass diese Vorleistungen bei der Gestaltung der Beiträge für die Pflegeversicherung berücksichtigt werden müssen. Statt nun aber die Beiträge für Eltern herabzusetzen, hat die Koalition die Beiträge für die anderen erhöht.

 


weitere Diskriminierungsbeispiele...

 

 
 

 

SLP - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule & Lesbische Paare e.V.   BASJ - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen  BEFAH - Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen e.V.  Lesben und Schwule in der SPD   Bündnis 90 / Die Grünen - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik   LSU - Lesben und Schwule in der Union   JuLIs - Junge Liberale   HuK - Homosexuelle und Kirche   VelsPol - Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland   AHsAB - Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
Seiten durchsuchen:  

  Seite empfehlen

  Druckversion dieser Seite

 
     
  © 2005 Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)   |   Impressum   |   Haftungsausschluss