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"Sie dürfen die Braut jetzt küssen."
Das
Photo ist am Samstag auf dem Florianturm
auf- genommen worden. Links ist Kay, rechts
ist Rüdiger. Das Lymphom (dicke Beule am
Hals) war auf der abgewandten Seite und ist
daher nicht zu sehen.
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Kay und Rüdiger haben sich im Januar 2001 kennen und im Februar lieben
gelernt. Gleich zu Beginn hat Kay offenbart, dass er seit 1999 HIV-positiv
ist.
Kay wohnte zunächst in Essen, Rüdiger in Dortmund. Seit März 2003 wohnen
beide in Dortmund, allerdings immer noch in getrennten Wohnungen.
Anfang Juni 2003 wurde bei Kay ein Non-Hodgkin-Lymphom (NHL),
festgestellt, d. h. eine Form von Lymphdrüsenkrebs. Am Tage der Diagnose hat
er Rüdiger einen Antrag gemacht. Rüdiger hätte natürlich nein sagen können,
wollte es aber nicht. Beide brauchten in diesem Moment einen Ausblick auf
glücklichere Zeiten, ein Bekenntnis für eine gemeinsame Zukunft. Kay war es
zudem besonders wichtig, dass sein Partner ihn im schlimmsten Fall auch
juristisch abgesichert vertreten könnte.
Am Dienstag, 24.06.03, fand im Standesamt Dortmund - tatsächlich in der
Mittagspause - die Begründung der Lebenspartnerschaft statt. Eigentlich
sollte nur der Trauungstermin vor Beginn der Chemo-Therapie abgesprochen
werden, da so kurzfristig jedoch alle Wochenendtermine belegt waren und es
angesichts eines rasant wachsenden Lymphoms schnell gehen sollte, wurde
nicht lange gefackelt und beide haben gleich an Ort und Stelle "ja" gesagt.
Das war um ca. 12:15 Uhr. Um 12:30 Uhr fand der Termin beim Notar statt, um
den Lebenspartnerschaftsvertrag zu beurkunden. Um etwa 13:15 Uhr war Rüdiger
wieder bei der Arbeit. Weil das Ganze keine feierliche Situation war,
wussten zunächst nur zwei Leute im Büro von der Hochzeit.
Die halboffizielle "Feier" fand am Samstag darauf, 28.06.03, im Dortmunder
Westfalenpark auf dem Florianturm statt. Die vorgesehenen „Trauzeugen“
(werden heute vor dem Standesamt nicht mehr benötigt) sind extra aus
Gladbeck und Zürich angereist, um zumindest dem Ringtausch beizuwohnen.
Anfang Juli 2003 begann für Kay die 16-wöchige Chemotherapie im 14-tägigen
Rhythmus. Die letzte Chemo wurde im Oktober 2003 verabreicht. Anschließend
wurde eine 4-wöchige Strahlentherapie durchgeführt. Die Krankheit ist durch
die Behandlung unter Kontrolle. Im Anschluss fand eine Rehabilitations-Kur
statt.
Kay ist freiberuflicher Bühnendarsteller. Aufgrund der NHL-Erkrankung konnte
er sein Engagement am Theater Hagen nur noch bis Mai 2003 wahrnehmen.
Seitdem ist er arbeitsunfähig. Zunächst bekam er von seiner Krankenkasse
Krankengeld. Ab dem 01.01.2004 bekommt er eine volle Erwerbsminderungsrente
in Höhe von 255,13 Euro. Hinzu kommt eine Zusatzrente (Bayerische
Versorgungskammer der Deutschen Bühnen) etwa in gleicher Höhe. Die Rente ist
bis Juli 2005 befristet.
Da Rüdiger Angestellter im öffentlichen Dienst ist, hat er beim
Personalamt den höheren Ortzuschlag für Verheiratete beantragt; der Antrag
wurde jedoch abgelehnt. Als die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU
(2000/78/EG) bis zum 02.12.2003 in Deutschland noch nicht umgesetzt war, hat
er mit Verweis auf diese Richtlinie erneut einen Antrag gestellt, der
ebenfalls abgelehnt wurde. Daraufhin wurde eine Anwältin eingeschaltet, die
dem Arbeitgeber mit Klage gedroht hat. Am 29.04.2004 hat das
Bundesarbeitsgericht in einem anderen Fall entschieden, dass Eingetragenen
Lebenspartnern nach dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der gleiche
Ortszuschlag zu zahlen ist, der auch Verheirateten zusteht (BAG 6 AZR
101/03). Auch nach dieser Entscheidung hat das Personalamt die Zahlung
abgelehnt, angeblich, da erst der Kommunale Arbeitgeberverband gefragt
werden müsse. Erst nach Einschaltung der Presse mit entsprechendem Echo in
allen drei Dortmunder Tageszeitungen hat das Personalamt endlich eingelenkt
und den höheren Ortszuschlag für den gesamten Zeitraum ab Begründung der
Eingetragenen Lebenspartnerschaft nachgezahlt. Unter den Arbeitskollegen war
das Thema jetzt natürlich schnell bekannt.
Angestellten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst steht außerdem eine
betriebliche Zusatzversorgung zu. Rüdiger hat bei der Kommunalen
Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe vorsorglich nachgefragt, ob Kay
daraus eine Hinterbliebenenrente zustehen würde. Die Zusatzversorgungskasse
hat daraufhin mit Verweis auf die Satzung mitgeteilt, dass Eingetragenen
Lebenspartnern keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente haben. Es
bleibt abzuwarten, ob das Ergänzungsgesetz hier eine Änderung nach sich
zieht.
Ein Antrag auf Grundsicherung wurde aufgrund des vorhandenen Vermögens von
Kay nicht gestellt. Sozialhilfe entfällt wegen der Unterhaltspflichten
sowieso. Beim Finanzamt wurde für 2003 die Zusammenveranlagung beantragt. Da
diese erwartungsgemäß abgelehnt wurde und auch ein Einspruch dagegen
erfolglos blieb, wird derzeit der Klageweg vorbereitet - die
Musterklage-Texte des LSVD sind hierfür eine gute Hilfe. Die Benachteiligung
gegenüber Verheirateten wird an dieser Stelle besonders deutlich. Da Kay
laut Steuerbescheid ein negatives Einkommen hat, dieses jedoch bei Rüdiger
nicht berücksichtigt wird, beträgt der Steuerverlust wahrscheinlich über
1.000 €. Angesichts der niedrigen Rente von
Kay ein Betrag, auf den er eigentlich nicht verzichten kann.
Interessant werden in nächster Zeit die Hartz- sowie die Gesundheitsreform
sein. Kay gilt als chronisch Kranker. Die Zuzahlungsgrenze für Heilmittel
liegt damit bei 1 %. Da die beiden (noch) nicht in einem Haushalt leben,
wird hierbei zunächst nur Kays Einkommen berücksichtigt. Die beiden haben
jedoch den Zusammenzug ins Auge gefasst. Dann würde Rüdigers wesentlich
höheres Einkommen mit berücksichtigt werden, so dass es zu einer
Mehrbelastung von ca. 400 € pro Jahr kommt. Ob diese Beträge auch steuerlich
geltend gemacht werden können, ist mehr als fraglich.
Kay hat inzwischen seine Geschichte aufgeschrieben und bietet Lesungen
in der Wanderausstellung „Liebesleben“ der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und bei anderen Aufklärungsprojekten für
Schulklassen und Interessierte an. Sein Text „...aber ich darf sprechen“
beinhaltet den Auszug aus einem Manuskript seines Erfahrungsberichtes, dass
2005 als Buch veröffentlicht werden soll.
Zur Erläuterung:
- Beim Arbeitslosengeld II, bei der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und bei der Sozialhilfe werden Lebenspartner wie Ehegatten
behandelt, das heißt, bei der Prüfung ihrer Hilfebedürftigkeit werden das
Einkommen und das Vermögen des Partners mit berücksichtigt.
- Andererseits werden Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde
behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen
verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre
Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen,
auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit
höheren Beträgen unterstützen.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung werden bei der Ermittlung der
Belastungsgrenze für Zuzahlungen Lebenspartner wie Ehegatten behandelt. Wenn
der Versicherte mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner in einem gemeinsamen
Haushalt lebt, werden zu seinen Bruttoeinnahmen 85% der Bruttoeinnahmen
seines Ehegatten oder Lebenspartners hinzugerechnet.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
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