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Diskriminierungsbeispiele:
Rüdiger Haarmann und Kay Bohlen

 
"Sie dürfen die Braut jetzt küssen."
Das Photo ist am Samstag auf dem Florianturm
auf- genommen worden. Links ist Kay, rechts
ist Rüdiger. Das Lymphom (dicke Beule am
Hals) war auf der abgewandten Seite und ist
daher nicht zu sehen.


 

Kay und Rüdiger haben sich im Januar 2001 kennen und im Februar lieben gelernt. Gleich zu Beginn hat Kay offenbart, dass er seit 1999 HIV-positiv ist.

Kay wohnte zunächst in Essen, Rüdiger in Dortmund. Seit März 2003 wohnen beide in Dortmund, allerdings immer noch in getrennten Wohnungen.

Anfang Juni 2003 wurde bei Kay ein Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), festgestellt, d. h. eine Form von Lymphdrüsenkrebs. Am Tage der Diagnose hat er Rüdiger einen Antrag gemacht. Rüdiger  hätte natürlich nein sagen können, wollte es aber nicht. Beide brauchten in diesem Moment einen Ausblick auf glücklichere Zeiten, ein Bekenntnis für eine gemeinsame Zukunft. Kay war es zudem besonders wichtig, dass sein Partner ihn im schlimmsten Fall auch juristisch abgesichert vertreten könnte.

Am Dienstag, 24.06.03, fand im Standesamt Dortmund - tatsächlich in der Mittagspause - die Begründung der Lebenspartnerschaft statt. Eigentlich sollte nur der Trauungstermin vor Beginn der Chemo-Therapie abgesprochen werden, da so kurzfristig jedoch alle Wochenendtermine belegt waren und es angesichts eines rasant wachsenden Lymphoms schnell gehen sollte, wurde nicht lange gefackelt und beide haben gleich an Ort und Stelle "ja" gesagt. Das war um ca. 12:15 Uhr. Um 12:30 Uhr fand der Termin beim Notar statt, um den Lebenspartnerschaftsvertrag zu beurkunden. Um etwa 13:15 Uhr war Rüdiger wieder bei der Arbeit. Weil das Ganze keine feierliche Situation war, wussten zunächst nur zwei Leute im Büro von der Hochzeit.
 
Die halboffizielle "Feier" fand am Samstag darauf, 28.06.03, im Dortmunder Westfalenpark auf dem Florianturm statt. Die vorgesehenen „Trauzeugen“ (werden heute vor dem Standesamt nicht mehr benötigt) sind extra aus Gladbeck und Zürich angereist, um zumindest dem Ringtausch beizuwohnen.

Anfang Juli 2003 begann für Kay die 16-wöchige Chemotherapie im 14-tägigen Rhythmus. Die letzte Chemo wurde im Oktober 2003 verabreicht. Anschließend wurde eine 4-wöchige Strahlentherapie durchgeführt. Die Krankheit ist durch die Behandlung unter Kontrolle. Im Anschluss fand eine Rehabilitations-Kur statt.

Kay ist freiberuflicher Bühnendarsteller. Aufgrund der NHL-Erkrankung konnte er sein Engagement am Theater Hagen nur noch bis Mai 2003 wahrnehmen. Seitdem ist er arbeitsunfähig. Zunächst bekam er von seiner Krankenkasse Krankengeld. Ab dem 01.01.2004 bekommt er eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 255,13 Euro. Hinzu kommt eine Zusatzrente (Bayerische Versorgungskammer der Deutschen Bühnen) etwa in gleicher Höhe. Die Rente ist bis Juli 2005 befristet.

Da Rüdiger Angestellter im öffentlichen Dienst ist, hat er beim Personalamt den höheren Ortzuschlag für Verheiratete beantragt; der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Als die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU (2000/78/EG) bis zum 02.12.2003 in Deutschland noch nicht umgesetzt war, hat er mit Verweis auf diese Richtlinie erneut einen Antrag gestellt, der ebenfalls abgelehnt wurde. Daraufhin wurde eine Anwältin eingeschaltet, die dem Arbeitgeber mit Klage gedroht hat. Am 29.04.2004 hat das Bundesarbeitsgericht in einem anderen Fall entschieden, dass Eingetragenen Lebenspartnern nach dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der gleiche Ortszuschlag zu zahlen ist, der auch Verheirateten zusteht (BAG 6 AZR 101/03). Auch nach dieser Entscheidung hat das Personalamt die Zahlung abgelehnt, angeblich, da erst der Kommunale Arbeitgeberverband gefragt werden müsse. Erst nach Einschaltung der Presse mit entsprechendem Echo in allen drei Dortmunder Tageszeitungen hat das Personalamt endlich eingelenkt und den höheren Ortszuschlag für den gesamten Zeitraum ab Begründung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nachgezahlt. Unter den Arbeitskollegen war das Thema jetzt natürlich schnell  bekannt.

Angestellten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst steht außerdem eine betriebliche Zusatzversorgung zu. Rüdiger hat bei der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe vorsorglich nachgefragt, ob Kay daraus eine Hinterbliebenenrente zustehen würde. Die Zusatzversorgungskasse hat daraufhin mit Verweis auf die Satzung mitgeteilt, dass Eingetragenen Lebenspartnern keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente haben. Es bleibt abzuwarten, ob das Ergänzungsgesetz hier eine Änderung nach sich zieht.

Ein Antrag auf Grundsicherung wurde aufgrund des vorhandenen Vermögens von Kay nicht gestellt. Sozialhilfe entfällt wegen der Unterhaltspflichten sowieso. Beim Finanzamt wurde für 2003 die Zusammenveranlagung beantragt. Da diese erwartungsgemäß abgelehnt wurde und auch ein Einspruch dagegen erfolglos blieb, wird derzeit der Klageweg vorbereitet - die Musterklage-Texte des LSVD sind hierfür eine gute Hilfe. Die Benachteiligung gegenüber Verheirateten wird an dieser Stelle besonders deutlich. Da Kay laut Steuerbescheid ein negatives Einkommen hat, dieses jedoch bei Rüdiger nicht berücksichtigt wird, beträgt der Steuerverlust wahrscheinlich über 1.000 €. Angesichts der niedrigen Rente von Kay ein Betrag, auf den er eigentlich nicht verzichten kann.

Interessant werden in nächster Zeit die Hartz- sowie die Gesundheitsreform sein. Kay gilt als chronisch Kranker. Die Zuzahlungsgrenze für Heilmittel liegt damit bei 1 %. Da die beiden (noch) nicht in einem Haushalt leben, wird hierbei zunächst nur Kays Einkommen berücksichtigt. Die beiden haben jedoch den Zusammenzug ins Auge gefasst. Dann würde Rüdigers wesentlich höheres Einkommen mit berücksichtigt werden, so dass es zu einer Mehrbelastung von ca. 400 € pro Jahr kommt. Ob diese Beträge auch steuerlich geltend gemacht werden können, ist mehr als fraglich.

Kay hat inzwischen seine Geschichte aufgeschrieben und  bietet Lesungen in  der Wanderausstellung „Liebesleben“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und bei anderen Aufklärungsprojekten für Schulklassen und Interessierte an. Sein Text „...aber ich darf sprechen“ beinhaltet den Auszug aus einem Manuskript seines Erfahrungsberichtes, dass 2005 als Buch veröffentlicht werden soll.

Zur Erläuterung:

  • Beim Arbeitslosengeld II, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Sozialhilfe werden Lebenspartner wie Ehegatten behandelt, das heißt, bei  der Prüfung ihrer Hilfebedürftigkeit werden das Einkommen und das Vermögen des Partners mit berücksichtigt.
     
  • Andererseits werden Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen, auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit höheren Beträgen unterstützen.
     
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung werden bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen Lebenspartner wie Ehegatten behandelt. Wenn der Versicherte mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner in einem gemeinsamen Haushalt lebt, werden zu seinen Bruttoeinnahmen 85% der  Bruttoeinnahmen seines Ehegatten oder Lebenspartners hinzugerechnet.

 


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ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
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