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Diskriminierungsbeispiele:
Maik Exner-Lamnek und Partner

 

Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes entschloss ich mich, meinem langjährigen Mann am 2. Mai 2003 zu heiraten, um ihm nach zehn Jahren zu zeigen, dass ich ihn liebe! Mittlerweile kennen mich viele und wissen, dass ich schwul bin. Durch meine Namensänderung wurde es den Kolleginnen und Kollegen bewusster! Ich lebe offen schwul in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. Dadurch habe ich viel Anerkennung bekommen.

Die Kehrseite ist, dass viele männliche Kollegen damit nicht umgehen können und mobben. Sie spielen ein böses Spiel. Zu mir gewandt: Ja, du machst es gut. Aber hinter meinem Rücken: Was für eine schwule Sau! Ehrliche Kolleginnen und Kollegen berichten mir dies immer wieder! Aus „Angst“ vor Diskriminierungen und Anfeindungen durchsuche ich zum Beispiel keine Delinquenten. Ich habe heute immer noch Bedenken, dass mir nicht wohlgesonnene Kollegen etwas unterstellen… 

Auf der anderen Seite kämpfe ich um meine Rechte. Ich möchte Familienzuschlag und eine Hinterbliebenenversorgung für meinen Mann! Obwohl es gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 4 BBesG (Bundesbesoldungsgesetz), nach einer Einzelprüfung bereits möglich ist, dass ich Familienzuschlag erhalte, wenn der Partner nicht das Sechsfache des Familienzuschlags der Stufe 1 verdient, reagierte das zuständige Landesbesoldungsamt erst auf Nachfragen im Januar 2004. Die EU- Richtlinie 78/2000/EU ist den Verantwortlichen überhaupt nicht bekannt. Entsprechend der Richtlinie habe ich meinen Dienstherren aufgefordert, mir eine Hinterbliebenenversorgung und einen Familienzuschlag gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 BBesG zu zahlen, so, wie den Ehepaaren auch. Bis zum heutigen Datum gibt es dazu keine Reaktion.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ich und viele Lesben und Schwule ihre berechtigten Forderungen einklagen müssen. Ich hoffe, wir finden dazu gemeinsam die Kraft…

Als Bundessprecher von VelsPol Deutschland fordere ich alle Kolleginnen und Kollegen in der Polizei und auch alle Lesben und Schwulen im Land auf, kämpft für eure Rechte! Klärt eure Freunde und Kollegen auf, dass eine Eingetragene Lebenspartnerschaft noch lange nicht dasselbe ist wie eine Eheschließung!

 

Zur Erläuterung:

  • Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
     
  • Während Lebenspartner von Angestellten und Arbeitern eine Hinterbliebenrente erhalten, wenn der Partner stirbt, erhalten Lebenspartner von Beamten keine Hinterbliebenpension, weil das Beamtenversorgungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.

 


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SLP - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule & Lesbische Paare e.V.   BASJ - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen  BEFAH - Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen e.V.  Lesben und Schwule in der SPD   Bündnis 90 / Die Grünen - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik   LSU - Lesben und Schwule in der Union   JuLIs - Junge Liberale   HuK - Homosexuelle und Kirche   VelsPol - Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland   AHsAB - Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
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