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Diskriminierungsbeispiele:
Thomas Arnold und Anthony Eitnier

 
Thomas Arnold und Anthony Eitnier

Vor 11 Jahren entschied ich mich spontan für einen Sprachkurs in San Diego in Kalifornien. Diese Entscheidung veränderte mein ganzes Leben, da ich mich in Tony verliebte. Tony war mein Englischlehrer und nach 3 Monaten Unterricht waren wir ein Paar. Frisch verliebt sahen wir natürlich nicht die Komplikationen, die auf uns als gleichgeschlechtliches binationales Paar zukommen würden. Die größte Hürde für unsere Beziehung war die Tatsache, dass wir nicht im gleichen Land zusammenleben durften. Weder die USA noch Deutschland erlaubten, den Partner als Familienangehörigen ins Land zu holen. Mittlerweile hat sich das in Deutschland mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes geändert. Deshalb sind wir heute in Berlin und leben seit 04. Dezember 2003 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Der Weg dahin war allerdings lange und steinig. Jahrelang zogen wir von einem Land ins andere weil wir nicht wussten wohin. Schließlich entschied ich mich für ein Studium in Amerika, denn nur mit einem Studentenvisum wurde ich dort „geduldet“. Mein Partner und ich gründeten einen gemeinnützigen Verein für andere schwule und lesbische binationale Paare. Wir boten kostenfreie juristische und soziale Beratung an und redeten unentwegt mit Politikern, um die diskriminierende Gesetzgebung in den USA zu ändern. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf im Kongress vor, der hoffentlich in den nächsten Jahren zum Gesetz wird.

Da ich als Student nicht arbeiten durfte, gab Tony seine Studienpläne auf und arbeitete wieder als Englischlehrer. Nach 7 Jahren verzweifelten Kampfes waren wir allerdings emotional und finanziell am Ende. Mein Studentenvisum war fast abgelaufen als wir von der Möglichkeit einer Lebenspartnerschaft in Deutschland erfuhren. Wohl etwas überstürzt gaben wir unser bisheriges Leben in Kalifornien auf und zogen nach Berlin. Ich wollte mein Studium beenden und Tony sollte sich für einen lang ersehnten Masterstudiengang in Sprachwissenschaften einschreiben. Wir dachten die Finanzierung des Studiums sei geregelt, da Tony als ausländischer „Ehepartner“ eines Deutschen Anspruch auf BAföG haben sollte. Wie sich herausstellte, gilt diese Regelung allerdings nicht für ausländische eingetragene Lebenspartner. Wieder einmal wurden unsere Pläne durchkreuzt.

Mit unserem Umzug nach Deutschland hofften wir auf ein Ende der Diskriminierung gegenüber uns und allen anderen schwulen und lesbischen Paaren. Wie sich nun herausstellt, werden wir als Bürger zweiter Klasse behandelt und erfahren immer noch massive Diskriminierung in vielen Bereichen. Diese Ungleichbehandlung ist inakzeptabel.

 

Zur Erläuterung:

  • Ausländer erhalten u.a. dann Ausbildungsförderung, wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sind in diesem Punkt nicht an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst worden. Das war auch im gescheiterten Ergänzungsgesetz nicht vorgesehen. Deshalb erhalten Ausländer mit einem deutschen Lebenspartner keine Ausbildungsförderung.

 


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SLP - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule & Lesbische Paare e.V.   BASJ - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen  BEFAH - Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen e.V.  Lesben und Schwule in der SPD   Bündnis 90 / Die Grünen - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik   LSU - Lesben und Schwule in der Union   JuLIs - Junge Liberale   HuK - Homosexuelle und Kirche   VelsPol - Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland   AHsAB - Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
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