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Diskriminierungsbeispiele:
Volker Anderheggen und David Legendre-Ibanez

 
Volker Anderheggen und David Legendre-Ibanez

Volker Anderheggen, 29 Jahre, Finanzbeamter, lebt seit einem Jahr mit seinem Mann David Legendre-Ibanez in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
 
Im öffentlichen Dienst ist es üblich, dass verheiratete Ehepaare einen Familienzuschlag erhalten. Dies ist bei Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht der Fall.
Zur Zeit klagen wir gegen diesen Unterschied zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das Verfahren, das ich mit Hilfe des Deutschen Beamtenbundes (DBB) führe, haben wir in erster und zweiter Instanz verloren.
Ich denke, dass dieser Unterschied gegen das Gleichheitsprinzip des Art. 3 Grundgesetz verstößt.

Zur Erläuterung:

  • Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.

 


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