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Volker Anderheggen und David Legendre-Ibanez |
Volker Anderheggen, 29 Jahre, Finanzbeamter, lebt seit einem Jahr mit
seinem Mann David Legendre-Ibanez in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft.
Im öffentlichen Dienst ist es üblich, dass verheiratete Ehepaare einen
Familienzuschlag erhalten. Dies ist bei Beamten, die in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht der Fall.
Zur Zeit klagen wir
gegen diesen Unterschied zwischen Ehepaaren und eingetragenen
Lebenspartnerschaften. Das Verfahren, das ich mit Hilfe des Deutschen
Beamtenbundes (DBB) führe, haben wir in erster und zweiter Instanz verloren.
Ich denke, dass dieser
Unterschied gegen das Gleichheitsprinzip des Art. 3 Grundgesetz verstößt.
Zur Erläuterung:
- Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen
Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den
Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der
erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil
das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
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